Wie läuft die Schulanmeldung ab? |
Die Schulanmeldung findet im Februar statt. Eltern mit schulpflichtigen Kindern bekommen vorab von uns Post mit den erforderlichen Formularen. Eltern, die eine vorzeitige Einschulung wünschen, finden die Anmeldeformulare auf unserer Homepage www.friedrich-ebert-grundschule-hd.de. Am Anmeldetag kommen Sie zum vereinbarten Termin mit Ihrem Kind in die Schule. Ihr Kind bringen Sie in Zimmer 8 (1.OG). Während wir die Kinder kennenlernen und beschäftigen (Kooperationslehrerin) erledigen Sie die Anmelde-Formalitäten im Sekretariat.
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Wer ist schulpflichtig? |
Schulpflichtig sind die Kinder, die bis zum Stichtag (30. Juni) das 6. Lebensjahr vollendet haben. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit der Zurückstellung oder vorzeitigen Einschulung.
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Ich möchte mein Kind zurückstellen lassen. Wie gehe ich vor? |
Eine Zurückstellung ist dann sinnvoll, wenn Ihr Kind noch Zeit braucht, um die Voraussetzungen für einen gelingenden Schulstart zu entwickeln. Oft sind Kinder kognitiv schon sehr fit, haben aber noch Entwicklungsbedarf im emotionalen Bereich (z.B. Selbstregulation, Selbstkontrolle, Bedürfnisaufschub, Frustrations-toleranz, Steuerung der Aufmerksamkeit). Den Wunsch nach Zurückstellung besprechen Sie mit den Erzieher*innen Ihres Kindes. Bei Unsicherheiten kann zur Beratung unsere Kooperationslehrerin hinzugezogen werden. Vielleicht hilft Ihnen unser Beobachtungsbogen „Schulbereitschaft“ auf unserer Homepage weiter. Dort können Sie Ihr Kind selbst einschätzen in Bezug auf das, was wir als Grundvoraussetzungen für den Schulbesuch erachten. Wenn Sie eine Zurückstellung Ihres Kindes wünschen, nehmen Sie bitte vor der Schulanmeldung Kontakt mit uns auf. Wir besprechen dann die Antragsstellung. Die Schulleitung entscheidet über den Antrag.
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Was ist die Grundschulförderklasse? |
In der Grundschulförderklasse können Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, die notwendigen Voraussetzungen für einen gelingenden Schulstart erwerben. Die Grundschulförderklasse ist für Altstadtkinder an die Heiligenbergschule (Handschuhsheim) angegliedert. Wir beraten Sie zur Grundschulförderklasse, wenn Ihr Kind zurückgestellt wird.
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Ich möchte mein Kind vorzeitig einschulen (Kann-Kind). Wie gehe ich vor? |
Wenn Ihr Kind nach dem Stichtag am 30. Juni geboren ist und erst im Laufe des Schuljahres 6 Jahre alt wird, ist es ein sogenanntes Kann-Kind. Ihr Kind ist damit noch nicht schulpflichtig, kann aber vorzeitig eingeschult werden. Eine vorzeitige Einschulung ist nur für Kinder sinnvoll, die sich in sämtlichen Bereichen schulbereit zeigen. Häufig sind Kinder zwar kognitiv schon fit, im sozial-emotionalen Bereich jedoch noch nicht ausreichend gefestigt und wären durch den Schulalltag überfordert. In solchen Fällen raten wir von einer vorzeitigen Einschulung dringend ab. Auch hier kann Ihnen unser Beobachtungsbogen „Schulbereitschaft“ auf unserer Homepage weiterhelfen. Dort können Sie Ihr Kind selbst einschätzen in Bezug auf das, was wir als Grundvoraussetzungen für den Schulbesuch erachten. Besprechen Sie Ihren Wunsch nach vorzeitiger Einschulung frühzeitig mit den Erzieher*innen. Wenn Sie unsicher sind oder Sie und die Erzieher*innen eine unterschiedliche Einschätzung haben, nehmen Sie zur Beratung bitte Kontakt mit unserer Kooperationslehrerin auf. Bei Unklarheiten kann auch die Beratungslehrerin unserer Schule und/oder das Gesundheitsamt hinzugezogen werden. Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie Ihr Kind vorzeitig zur Schule schicken möchten, melden Sie es in der Schule an. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.
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Wie läuft die Kooperation mit der Schule ab? |
Wir legen großen Wert auf die Kindergartenkooperation und einen gleitenden Übergang vom Kindergarten in die Grundschule. Im Rahmen von Schulbesuchen machen wir den Vorschulkindern schulbezogene Angebote und ermöglichen ihnen ein Kennenlernen unserer Schule. Wir stehen in gutem Kontakt zu den Erzieher*innen in Hinblick auf deren Einschätzung der Kinder in Bezug auf deren Schulbereitschaft, besondere Stärken und Schwächen und somit möglichen Beratungs- oder Förderbedarf. Auch wünschen wir uns den Kontakt mit Ihnen, liebe Eltern. Wenn Sie im Kindergarten Ihr Einverständnis zur Kooperation gegeben haben, konnten wir uns bereits mit den Erzieher*innen austauschen. Wenn Ihnen durch den Kindergarten nahegelegt wurde, sich mit der Kooperationslehrerin in Verbindung zu setzen, möchten wir Sie ermuntern, dies bald zu tun!
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Ich habe Fragen zur Einschulung. An wen kann ich mich wenden? |
In der Regel erfahren Sie die wichtigsten Informationen direkt über den Kindergarten. Bei speziellen Fragen wenden Sie sich zunächst an die Erzieher*innen. Wir stehen in engem Kontakt und können im gemeinsamen Austausch Ihre Fragen beantworten. Bei weitergehenden Fragen zur Schulfähigkeit und für persönliche Beratung können Sie unsere Kooperationslehrerin über das Sekretariat kontaktieren. Bei formalen Fragen wenden Sie sich bitte ebenfalls an das das Sekretariat unserer Schule Tel. 06221-58410622 oder per Mail poststelle@feg-hd.schule.bwl.de.
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Mein Kind hat einen speziellen Förderbedarf. Wie gehe ich vor? |
Wenn zu erwarten ist, dass Ihr Kind wichtige Kompetenzen der Schulbereitschaft nicht bis zur Einschulung erwerben wird, könnte es Anspruch auf ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot in einem oder mehreren Bereichen haben. Es gibt die Förderbereiche Motorik/ Sprache/ Hören/ Sehen/ Lernen/ sozial-emotionale Entwicklung/ geistige Entwicklung. In einem gemeinsamen Gespräch klären wir bei Bedarf Ihre Fragen hierzu und die weiterführenden Schritte. Wird ein Sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, hat Ihr Kind Anrecht auf eine gezielte und individuelle Förderung in einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum oder im Rahmen der Inklusion durch eine Sonderschullehrkraft an der Grundschule. Sollte dies für Ihr Kind in Frage kommen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zu uns auf, da die Antragsstellung an Fristen gebunden ist. |
Mein Kind soll eine andere Grundschule besuchen. Wie gehe ich vor? |
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Zunächst müssen alle Kinder in der Grundschule angemeldet werden, in deren Einzugsgebiet sie wohnen. Sie füllen also ebenfalls die Formulare aus und kommen mit Ihrem Kind zur Anmeldung. Wenn Ihr Kind aus Betreuungsgründen oder beruflichen Gründen eine Grundschule außerhalb Ihres Wohnbezirks besuchen soll, können Sie einen Antrag auf Schulbezirkswechsel stellen. Das Formular finden Sie auf der Homepage des Staatlichen Schulamtes Mannheim. Ihren Antrag samt Nachweisen bringen Sie uns zur Schulanmeldung mit. Entsprechend gilt dies, wenn Sie in einem anderen Stadtteil wohnen, Ihr Kind aber die FEG besuchen soll. Für die Anmeldung/ Antrag auf SBW ist immer die Schule des Stadtteils zuständig. Sonderfall Privatschule: Wenn Sie von einer Privatschule bereits eine Aufnahmebescheinigung haben, reicht es uns, wenn Sie uns diese vorlegen. Sie brauchen Ihr Kind dann nicht mehr an der FEG anzumelden. Haben Sie noch keine Bestätigung, gilt für Ihr Kind zunächst die Anmeldepflicht an unserer Schule.
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Welche Unterlagen brauche ich für die Schulanmeldung? |
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